Die Europäische Zentralbank (EZB) hat vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Blankoscheck ausgestellt bekommen, künftig die Grenzen der Geldpolitik nach eigenem Gusto festlegen zu dürfen. Auch wenn das Plädoyer des Generalanwalts noch kein Richterspruch ist, kann die Notenbank jetzt hinsichtlich unkonventioneller Maßnahmen bis hin zu Anleihekäufen schalten und walten, wie sie möchte. Denn erfahrungsgemäß weicht das … EuGH: Der Blankoscheck weiterlesen
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